Heute hat das Amtsgericht Warendorf eine Entscheidung im Prozess gegen das ehemalige Führungstrio des Landgestüts Warendorf getroffen. Die drei Angeklagten wurden verurteilt und erhielten Geldstrafen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten sich tatsächlich der Vorteilnahme schuldig gemacht haben. Anfang 2016 war dieses Thema aufgekommen. Seitdem hat es viel Hin und Her gegeben in dem Prozess. Unter anderem wurde den Parteien angeboten, bei Akzeptieren einer Geldstrafe auf die Beweiserhebung zu verzichten. Das hatten die drei Beschuldigten abgelehnt. Sie waren damals sicher gewesen, frei gesprochen zu werden. Doch es kam anders.
Neben den Kosten des Verfahrens wurde die ehemalige Leiterin des Landgestüts Warendorf zu insgesamt 6400 Euro Strafe verurteilt, 160 Tagessätze zu je 40 Euro in vier Fällen. Ihr einstiger Stellvertreter, der ehemalige Verwaltungsleiter, muss 140 Tagessätze zu 40 Euro für drei Fälle abgeben. Der ehemalige Hauptberittmeister soll 110 Tagessätze zu 30 Euro zahlen.
Der Reporter, der für die Lokalzeitung „Die Glocke“ beim Prozess vor Ort war, berichtet, dass die vorsitzende Richterin in ihrer Begründung es als schwerwiegender erachtet habe, dass die drei Angeklagten eigens eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet haben, um über deren Konten Gewinne aus Geschäften mit Pferdeleuten aus Katar in die eigene Tasche stecken zu können. Für die Gründung dieser GbR hatte man sogar beim Ministrium um Erlaubnis gebeten – und diese dann gegen das Verbot des Ministeriums doch ins Leben gerufen.
Aber auch die Vorwürfe der Vorteilnahme griff die Richterin auf. Die drei Landgestütsmitarbeiter hatten sich inklusive ihrer Ehepartner nach Katar einladen lassen. Das mache einen „staatsgefährdenden Eindruck der Käuflichkeit“, wie dir Richterin in der Glocke zitiert wird.
Auch das Ministerium wurde von der Richterin gerügt, weil man dem Geschäft mit Katar zwar zugestimmt bzw. dies sogar begrüßt, die Abwicklung aber ausschließlich der Landgestütsführung überlassen hatte. Die Kataris hatten sich an das Landgestüt Warendorf gewandt, um sich Rat und Unterstützung beim Bau eines Reitsportzentrums in Katar zu holen.
Die drei Verurteilten kündigten an, das Urteil nicht zu akzeptieren und dagegen vorzugehen. Der Prozess ist also noch nicht zu Ende.nike air jordan 1 factory outlet | off white nike presto white aa3830 100
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