Bislang konnten die Hengste bei den Hengstleistungsprüfungen noch durchfallen bzw. das Klassenziel verfehlen, das sie brauchen, um ins Hengstbuch I eingetragen zu werden. Das wird nun anders.
Der Beirat Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat sich mehrheitlich für die Abschaffung der Mindestnote bei Hengstleistungprüfungen ab 2020 ausgesprochen. Die Teilnahme bleibt allerdings Pflicht.
Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des FN-Bereichs Zucht, erklärt: „Statt ständig über notwendige Systemveränderungen auf Grund von ‚Durchfallern‘ zu diskutieren, bietet die Möglichkeit zur Abschaffung der Mindestnote nun jedem Zuchtverband die Chance, den Fokus auf die Hengste mit besonders guter Leistung zu legen und diese herauszustellen.“
Jeder Zuchtverband kann allerdings weiter für sich entscheiden, ob er eine Mindestnote festsetzt oder Hengste aufgrund der Ergebnisse ihrer HLP einträgt. Zudem können Hengste mit besonders guten Ergebnissen künftig mit einer Prämie oder einem Titel ausgezeichnet werden.
Schon im Mai war vereinbart worden, dass Abstammungsnachweise auch für Nachkommen von Vererbern aus dem Hengstbuch II ausgestellt werden. Nun wurde beschlossen, dass in den Pferdepässen von Fohlen mit Vätern, die noch nicht endgültig ins Hengstbuch I eingetragen sind, ein entsprechender Vermerk im Pferdepass aufgeführt wird.
Darüber hinaus wird es in Zukunft neue Standardparcours geben. Weitere Beschlüsse: Hinterhandgamaschen werden bei sämtlichen Hengstleistungsprüfungen verboten, Hengsthalter können ihre Pferde auf eigenen Wunsch von bereits begonnenen Stationsprüfungen zurückziehen.Men’s Air Jordans 1 release dates | The Global Destination For Modern Luxury
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