Bereits seit längerem ist bekannt, dass es ab 2016 neue Leistungsprüfungen für Hengste geben soll – 14- oder 50-tägige Stationsprüfungen sowie disziplinspezifische Sportprüfungen ersetzen das alte System. Nur wer geprüft und für gut befunden wurde, darf künftig in die Zucht. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat nun einen Frage-Antwort-Katalog für die Hengsthalter erstellt.
Was wird bei den Stationsprüfungen verlangt?
- Bei der 14-tägigen Veranlagungsprüfung, zu der drei- und vierjährige Hengste zugelassen sind, werden die Merkmale Grundgangarten, Freispringen und Rittigkeit überprüft. Die Anforderungen sind für alle Hengste identisch, allerdings werden dressur- und springbetonte Hengste in unterschiedlichen Prüfungsdurchgängen bewertet.
- Bei der 50-tägigen Hengstleistungsprüfung für drei- bis siebenjährige Hengste werden dressur- und springbetonte Hengste in getrennten Prüfungsdurchgängen und auch nach disziplinspezifischen Merkmalen beurteilt. Die Anforderungen entsprechen dem jeweiligen Alter der Hengste, so werden z.B. vierjährige auf A- und fünfjährige Hengste auf L-Niveau geprüft.
Was wird bei den neuen, disziplinspezifischen Sportprüfungen für gekörte Hengste verlangt?
- In den dreitägigen Sportprüfungen für Hengste sind nur vier- und fünfjährige Hengste zugelassen, die gekört sein müssen. Die Prüfungen werden in den Disziplinen „Dressur“, „Springen“ und „Vielseitige Veranlagung“ angeboten. Dressur- und springbetonte Hengste müssen je einmal als vierjähriger (Teil I) und einmal als fünfjähriger Hengst (Teil II) an der Sportprüfung teilnehmen. Vielseitig veranlagte Hengste werden in den Sportprüfungen für Hengste dreimal geprüft, vierjährig in Teil Ia (Frühjahr) und Ib (Sommer/Herbst), fünfjährig in Teil II (Sommer/Herbst). Weitere Informationen hierzu weiter unten („Welche Option habe ich mit vielseitig veranlagten Hengsten?“).
- In der Sportprüfung für Hengste Teil I für vierjährige gekörte Hengste werden altersgemäße Anforderungen gemäß Aufbauprüfungen der Klasse A in den jeweiligen Disziplinen verlangt.
- Bei der Sportprüfung für Hengste Teil II für fünfjährige gekörte Hengste werden die Hengste in den jeweiligen Disziplinen nach den Anforderungen für Aufbauprüfungen der Klasse L geprüft.
Wo und wann finden die Sportprüfungen für Hengste und Stationsprüfungen statt?
- 14-tägige Veranlagungsprüfungen werden im Frühjahr und Herbst angeboten. Dreijährige Hengste dürfen jedoch erst ab April geprüft werden, dreijährige Hengste, die an bzw. nach dem 1. Juni geboren sind, erst ab Mai.
- Die Sportprüfungen für Hengste Teil I/Ia/II finden im Februar 2016 in Münster-Handorf und München-Riem statt. Die Dauer der Sportprüfung für Hengste ist jeweils drei Tage. Die Sportprüfungen Teil Ib und II für vielseitig veranlagte Hengste finden im August/September statt, da die Hengste hier auch im Gelände geprüft werden.
- 50-tägige Hengstleistungsprüfungen werden bereits im Januar 2016 für vier- bis siebenjährige Hengste angeboten. Ab Oktober werden weitere 50-tägige Hengstleistungsprüfungen durchgeführt werden, bei diesen sind dann auch dreijährige Hengste teilnahmeberechtigt.
- Die genauen Termine für die Stationsprüfungen und die Sportprüfungen für Hengste sind ab November unter www.hengstleistungspruefung.de zu finden. Anmeldungen hierzu werden dort ab Anfang Dezember möglich sein.
Wann hat ein Hengst die Prüfung bestanden?
- Die 14-tägige Veranlagungsprüfung gilt als bestanden mit einer Gesamtnote von mindestens 7,50 oder einer disziplinspezifischen Note von mindestens 8,00.
- Die Sportprüfungen Teil I und Teil II gelten als bestanden, wenn die Hengste jeweils eine Gesamtnote von mindestens 7,50 erreicht haben.
- Die 50-tägige Hengstleistungsprüfung gilt als bestanden, wenn ein Hengst eine dressur- oder springbetonte Endnote von mindestens 7,80 erreicht hat.
Welche Optionen habe ich mit einem jetzt 2,5-jährigen Hengst (Geburtsjahrgang 2013)?
- Zweieinhalbjährige Hengste, die 2015 gekört werden, müssen 2016 ab April (ab 1. Juni geborene Hengste erst ab Mai) eine 14-tägige Veranlagungsprüfung erfolgreich absolvieren, um eintragungsfähig zu sein. Anschließend können sie vorläufig für das Deckjahr 2016 in das Hengstbuch I (HB I) eingetragen werden und sind somit für 2016 zur Zucht zugelassen.
Welche Optionen habe ich mit einem jetzt 3-jährigen Hengst (Geburtsjahrgang 2012)?
- Dreijährige Hengste, die 2015 die bisherige 70-tägige Hengstleistungsprüfung erfolgreich absolvieren oder absolviert haben, können anschließend endgültig in das Hengstbuch I (HB I) eingetragen werden und sind somit ab dem Deckjahr 2016 zur Zucht zugelassen.
- Dreijährige Hengste, die 2015 die bisherige 30-tägige Veranlagungsprüfung erfolgreich ablegen oder bereits abgelegt haben, können 2016 als vierjähriger Hengst die Sportprüfung für Hengste Teil I absolvieren. Bei Bestehen sind sie vorläufig für das Deckjahr 2016 zugelassen. Haben sie auch die Sportprüfung für Hengste Teil II als fünfjähriger Hengst im Frühjahr 2017 bestanden, dürfen sie endgültig in den Deckeinsatz.
- Dreijährige Hengste, die 2015 weder eine 30-tägige Veranlagungsprüfung noch eine 70-tägige Hengstleistungsprüfung absolvieren, können ab 2016 an der Sportprüfung für Hengste Teil I teilnehmen und zusätzlich im Frühjahr noch eine 14-tägige Veranlagungsprüfung absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss beider Prüfungen haben sie die vorläufige Zuchtzulassung für 2016, endgültig zugelassen sind sie nach Bestehen der Sportprüfung für Hengste Teil II im Jahr 2017.
- Alternativ können jetzt dreijährige Hengste, die 2015 weder an einer 30-tägigen Veranlagungsprüfung noch an einer 70-tägigen Hengstleistungsprüfung erfolgreich teilgenommen haben, 2016 eine 50-tägige Hengstleistungsprüfung absolvieren. Nach Bestehen sind die gekörten Hengste zur Zucht zugelassen.
Welche Optionen habe ich mit einem jetzt 4-jährigen Hengst (Geburtsjahrgang 2011)?
- Für vierjährige Hengste, die 2014 oder 2015 bereits eine 30-tägige Veranlagungsprüfung absolviert haben, gibt es einmalig und nur 2016 für die vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I (HB I) folgende Übergangslösung: Die Hengste können entweder durch einen Turniererfolg im Jahr 2015 (Wertnote 7,5 in einer Aufbauprüfung) oder durch die einmalige erfolgreiche Teilnahme an der Sportprüfung für Hengste Teil II Anfang 2016 die vorläufige Eintragung in das HB I für das Deckjahr 2016 erreichen. Für die endgültige Eintragung ist 2016 eine Bundeschampionatsqualifikation bzw. eine weitere erfolgreiche Teilnahme an der Sportprüfung Teil II erforderlich. Alternativ kann die endgültige Zulassung auch über das erfolgreiche Absolvieren einer 50-tägigen Hengstleistungsprüfung erreicht werden.
- Für vierjährige Hengste, die bis Ende 2015 nicht geprüft sind, kann ab 2016 die endgültige Zulassung nur noch über eine 50-tägige Hengstleistungsprüfung bzw. später über disziplinspezifische Eigenerfolge in Turniersportprüfungen erreicht werden.
Welche Optionen habe ich mit einem jetzt 5-jährigen Hengst (Geburtsjahrgang 2010)?
- Für fünfjährige Hengste, die bereits eine 30-tägige Veranlagungsprüfung erfolgreich absolviert haben oder 2015 noch absolvieren, besteht die Möglichkeit, über eine Bundeschampionatsqualifikation 2016 anschließend endgültig in das Hengstbuch I (HB I) eingetragen zu werden. Alternativ kann die endgültige Zulassung über die erfolgreiche Absolvierung einer 50-tägigen Hengstleistungsprüfung erreicht werden.
- Für fünfjährige Hengste, die bis Ende 2015 nicht geprüft sind, kann ab 2016 die endgültige Zulassung nur noch über eine 50-tägige Hengstleistungsprüfung bzw. später über disziplinspezifische Eigenerfolge in Turniersportprüfungen erreicht werden.
Welche Optionen habe ich mit einem jetzt 6-jährigen Hengst (Geburtsjahrgang 2009)?
- Für sechsjährige Hengste, die bislang nicht geprüft sind oder bis Ende 2015 nur eine 30-tägige Veranlagungsprüfung absolviert haben, kann die endgültige Zulassung nur noch über eine 50-tägige Hengstleistungsprüfung bzw. später über disziplinspezifische Eigenerfolge in Turniersportprüfungen erreicht werden.
Welche Optionen habe ich mit vielseitig veranlagten Hengsten?
- Dreijährige Hengste (Geburtsjahrgang 2012), die 2015 eine 30-tägige Veranlagungsprüfung absolviert haben und im Frühjahr 2016 als vierjähriger Hengst die Sportprüfung für vielseitig veranlagte Hengste Teil Ia erfolgreich absolvieren, können vorläufig in das Hengstbuch I (HB I) eingetragen und für das Deckjahr 2016 für die Zucht zugelassen werden. Sind diese Hengste in 2015 noch ungeprüft, können sie alternativ auch die 14-tägige Veranlagungsprüfung im Frühjahr 2016 zusätzlich zur Sportprüfung für vielseitig veranlagte Hengste Teil Ia absolvieren, um ins HB I eingetragen werden zu können. Im Sommer/Herbst 2016 müssen diese Hengste dann die Sportprüfung für vielseitig veranlagte Hengste Teil Ib (Geländepferdeprüfung; eintägig) erfolgreich absolvieren und sind somit für das Deckjahr 2017 vorläufig im HB I eingetragen. Endgültig zur Zucht zugelassen sind sie im Sommer/Herbst 2017 nach erfolgreichem Abschluss der Sportprüfung für vielseitig veranlagte Hengste Teil II. Alternativ zu Teil II wird auch die Bundeschampionatsqualifikation anerkannt.
- Die Möglichkeiten für vielseitig veranlagte Hengste weiterer Geburtsjahrgänge (2013, 2011 und älter) können unter der Rufnummer 02581/6362-191 erfragt werden.
Weitere Informationen
- Detaillierte Informationen zu den Hengstleistungsprüfungen ab 2016 können auf der Internetseite www.hengstleistungspruefung.de abgerufen werden. Die gestellten Anforderungen, wie z.B. Standardaufgaben und -parcours sind in den HLP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten der Deutschen Reitpferdezuchten einzusehen, welche unter www.hengstleistungspruefung.de herunterzuladen sind. Unter der Rufnummer 02581/6362-191 können zudem auch Sonderfälle erfragt werden.
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