Holsteiner Verband mit neuem Decktaxen-System

Von
Rolf-Göran Bengtsson und Casall

Holsteins Nummer eins unter den Vererbern, Casall. (© GCT/Stefano Grasso)

Der Holsteiner Verband will den Züchtern bei der Bezahlung des Deckgelds für seine Hengste entgegenkommen. Darum gibt es nun ein sogenanntes „Drei-Stufen-Modell“. Norbert Boley, der Geschäftsführer des Holsteiner Verband Hengsthaltungs GmbH, erklärt, was darunter zu verstehen ist.

Der Holsteiner Verband hat ein Interview mit Norbert Boley veröffentlicht, in dem erklärt wird, was genau unter dem Drei-Stufen-Modell zu verstehen ist, inwiefern es den Züchtern hilft und wie die Idee zustande kam. Außerdem geht er auf Chancen und Risiken der modernen Reproduktionsmedizin ein.

Hier das Interview in Gänze:

Die Holsteiner Verband Hengsthaltungs GmbH hat ein neues Abrechnungsmodell ihrer Decktaxen erarbeitet. Ein sogenanntes Drei-Stufen-Modell. Was ist darunter zu verstehen?

„Unter dem Drei-Stufen-Modell verstehen wir ein Splitting der Decktaxe. Der Züchter zahlt zunächst einen Grundbetrag von 350€ (bzw. 700€ für Casall) bei der Bedeckung. Am 15. September wird  die Trächtigkeitsrate fällig. Ist die Stute nicht tragend, ist der Züchter in der Verantwortung, ein tierärztliches Attest darüber vorzulegen. Wenn kein Attest in Elmshorn vorliegt, wird die Zahlung der Trächtigkeitsrate fällig. Die dritte Stufe des Modells ist das Fohlengeld, welches im Folgejahr fällig wird, wenn ein lebendes Fohlen zur Welt gekommen ist.“

Was hat Sie dazu bewogen überhaupt ein neues Modell einzuführen?

„Das hatte mehrere Gründe und hat sich aus Gesprächen mit unseren Züchtern ergeben. Vor allem möchten wir auf diese Weise die Züchter entlasten, die kein lebendes Fohlen bekommen haben. Denn in diesem Fall ist die Zucht unwirtschaftlich für unsere Kunden. Dies kann für uns als Hengsthaltungs GmbH ebenfalls nicht zielführend sein. Außerdem haben auch andere Hengsthalter ähnliche Modelle bereits erfolgreich etabliert.“

Welche Vorteile ergeben sich daraus für Ihre Züchter?

„In erster Linie geht es um die Minimierung des finanziellen Risikos. Die Preise für unsere Junghengste halten wir bewusst niedrig und machen dahingehend keine Unterschiede. Dadurch erhoffen wir uns, dass auch die jungen Hengste frühzeitig eine Chance bekommen, sich als Vererber zu beweisen und zu etablieren. Denn nur so können wir schon relativ schnell Aussagen über den züchterischen Wert eines Hengstes treffen. Alles in allem möchten wir mit dem neuen Abrechnungsmodell mehr auf unsere Züchter zugehen.“

Im Zusammenhang mit Gefriersperma und Reproduktionsmedizin sprechen Sie von bisher „unbekannten Chancen aber, aber auch Risiken“. Können Sie dahingehend etwas konkreter werden?

„Grundsätzlich wollen wir moderne Reproduktionsmethoden wie zum Beispiel den Embryotransfer mehr fördern und stehen dem auch positiv gegenüber. Aber es gibt auch Methoden, die wir aus Hengsthalter-Sicht als Gefahr ansehen. Zum Beispiel das ICSI-Verfahren, bei dem zur Befruchtung einer Eizelle nur eine einzelne Samenzelle benutzt wird. Es wäre daher möglich, aus einem Straw eine große Zahl an Samenportionen herzustellen. Dieses würde zum wirtschaftlichen Ruin der Hengsthalter führen. Um Missbrauch zu verhindern, haben wir uns daher dazu entschieden, zukünftig Trächtigkeiten und keine Besamungen zu verkaufen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass wir über die Verwendung des Samens genauestens Bescheid wissen und in den Kontrollen strenger sein müssen.“

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