Seit dem 1. Juli 2009 müssen Pferde laut EU-Norm mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Schon länger besteht die Debatte, ob damit der traditionelle Schenkelbrand gänzlich verboten werden sollte. Nun scheint eine Entscheidung getroffen – zumindest vorerst.
Ab dem 1. Januar 2019 dürfen Fohlen laut Tierschutzgesetz nur noch mit einem Schenkelbrand gekennzeichnet werden, wenn zuvor eine lokale Betäubung erfolgt. Da es momentan allerdings noch kein geeignetes und für Pferde zulässiges Tierarzneimittel gibt, scheint der Schenkelbrand somit vor dem Aus zu stehen. „Der Schenkelbrand wird nicht verboten, nur die Umstände, unter denen er angewendet werden darf, verändern sich ab 2019“, verdeutlicht Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), die Situation.
Die Thematik sorgt für Diskussionen: Tierschützer und Politiker auf der einen Seite, die den Schenkelbrand lieber heute als morgen verbieten möchte. Die Pferdewelt auf der anderen Seite, die nicht nur eine Tradition sterben sieht, sondern auch Skepsis gegenüber der Kennzeichnung mit einem Mikrochip an den Tag legt. Oft genug berichten Züchtern von Unfällen, bei denen Chips im Pferd „verschwinden“ oder nicht mehr auslesbar sind. Heißbrand und Nummer sind hingegen eine sichere Methode, um Pferde ein lebenlang eindeutig identifizieren zu können.
Kein geeignetes Medikament
Eine speziell gegründete Arbeitsgruppe befasste sich in den letzten Jahren intensiv mit der Erprobung und Zulassung eines geeigneten Medikaments zur Schmerzausschaltung. „Wir waren noch bis vor Kurzem recht zuversichtlich, dass wir eine für alle zufriedenstellende Lösung gefunden haben“, sagt Dr. Norbert Camp, Mitglied der Arbeitsgruppe und des Vorstands Zucht der FN sowie Vorsitzender des Trakehner Verbandes.
Mit dem Wirkstoff Lidocain, der bereits erfolgreich getestet wurde, schien eine Lösung auf der Hand. Allerdings lehnte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die angestrebte Zulassungserweiterung eines lidocainhaltigen Tierarzneimittels für Pferde um den Anwendungsbereich auf der Haut ab. Stattdessen verlangte man eine weitaus kostenintensivere und zeitaufwändigere Neuzulassung des Medikaments.
Der Schenkelbrand ist damit in drei Wochen (vorerst) nicht mehr möglich. „Wir haben bis zum Schluss um einen Aufschub gekämpft“, so Dr. Camp. Vergeblich – die Politker in Berlin blieben hart. Anders als beispielsweise bei der betäubungslosen Ferkelkastration, die eigentlich ebenfalls ab 2019 verboten werden sollte. Nun gab die Regierung einen Aufschub bis Ende 2020 – um Alternativen zu finden. Eine Chance, die der Pferdezucht vorerst verwehrt bleibt.
Dr. Camp tritt dafür ein, dass es sich auch weiterhin lohne für den Erhalt des Schenkelbrands zu kämpfen: „Gerade in letzter Zeit hat sich gezeigt, wie hilfreich der Brand als zusätzliches, zuverlässiges Merkmal zur eindeutigen Identifikation eines Pferdes und dessen Rückführbarkeit ist.“
Resignation?
Zudem sieht er die bisherigen Treffen der Züchter in Gefahr. Die Fohlenbrenntermine seien ein wichtiger Termin gewesen, um die Züchter zusammenzubringen. Diesem Argument stimmen die übrigen Vertreter der Zuchtverbände zwar zu, befürchten aber auch, dass eine Wiedereinführung des Schenkelbrands bereits nach einer Zwangspause von ein oder zwei Jahren problematisch werden könnte. „Unsere Gegner sitzen an entscheidenden Schaltstellen und werden versuchen das zu verhindern“, formulierte Dr. Thomas Nissen, Geschäftsführer des Holsteiner Verbandes, was die Mehrheit der Zuchtverbände denkt. „Wir haben alles versucht, sind aber jetzt an dem Punkt angekommen, wo wir uns zunächst einmal damit abfinden müssen, dass der Brand erst einmal weg ist.“
Quelle: fn-pressMen’s Air Jordans 1 release dates | ACADEMIE-AGRICULTURE ᐈ Одяг, Взуття, Аксесуари, вигідні ціни в Києві у Україні
[…] Bron: St-Georg […]