Künftig nur noch leistungsgeprüfte Hengste in die Zucht

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Ab Herbst dürfen nur noch Hengste mit einer Veranlagungs- oder Leistungsprüfung im Hengtsbuch I eingetragen werden. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung des Ziels, dass nur noch geprüfte Hengste zur Zucht genutzt werden.

Bislang war es so, dass gekörte Junghengste auch ohne Prüfung ins Hengstbuch I eingetragen werden. Der Züchter bekam dann für das aus der Bedeckung gefallene Fohlen volle Papiere, obwohl der Vater noch nicht geprüft war. Das wird ab dem Körjahrgang 2014 anders. Für die Nachkommen dieser Hengste dürfen nur dann volle Papiere ausgestellt werden, wenn ihre Väter mindestens einen bestandenen 30-Tage-Test vorweisen können.

Wenn die Hengste ihre HLP nicht bestehen und/oder aus Krankheitsgründen dann und später nicht teilnehmen können, bekommen die Fohlen sogenannte „weiße Papiere“, also nur eine Geburtsbescheinigung.

Diese Neuregelung, die die 25 Zuchtverbände unter dem Dach der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) gemeinsam getroffen haben, soll ein wichtiger Schritt sein in die Richtung, dass nur noch geprüfte Hengste zur Zucht genutzt werden. Dieses Ziel wird schon seit längerem verfolgt. Theo Leuchten, der Vorsitzende des FN-Bereiches Zucht, sagt: „Wir appellieren seit Langem sehr eindringlich an die Züchter, nur geprüfte Hengste zu nutzen. Jeder Züchter sollte die Chance wahrnehmen, so viele Informationen über einen Hengst zu sammeln wie möglich. Wer aber weiterhin von Junghengsten ohne Veranlagungsprüfung decken lässt, muss sich des Risikos bewusst sein, keinen Abstammungsnachweis zu erhalten.“

Nicht nur die Züchter, auch die Zuchtverbände, Hengsthalter und Gestüte sind gefragt: Leuchten fordert sie auf, junge, noch nicht geprüfte Hengste im Sinne des Züchterschutzes in den Hengstverteilungsplänen, den Hengstprospekten, auf den Internet-Seiten oder bei den Hengstschauen entsprechend kenntlich zu machen.

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