Landgestüt Warendorf: Hengsthaltung laut Landesregierung tierschutzkonform

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Landgestüt Warendorf (© Pia Kemper)

Werden in Deckstationen untergebrachte Pferde des Landgestüts Warendorf tierschutzgerecht gehalten? Auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Norwich Rüße (Bündnis 90/Die Grünen) gab Umweltministerin Ursula Heinen-Esser im Namen der Landesregierung nun eine Antwort.

16 Stunden Bewegung täglich, ein Sozialverband und frische Luft gehören zu den Lebensinhalten von Pferden in freier Wildbahn. Vorgeschrieben sind in der Pferdehaltung mindestens zwei Stunden freier Auslauf täglich für jedes Pferd. Laut Rüße ist das Landgestüt Warendorf als eine Institution ein Aushängeschild des Landes und solle sich somit seiner Vorbildfunktion bewusst sein und Tierschutzgesetze selbstverständlich wie vorgeschrieben umsetzen. Diese Vorbildfunktion war ja erst kürzlich im Fall Ankerhold nicht erfüllt worden. Der Abgeordnete hinterfragte nun die artgerechte Hengsthaltung in seiner Kleinen Anfrage an die Landesregierung. Wurden die Anforderungen eingehalten und wenn ja, wie hat dies das Veterinäramt kontrolliert?

Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Ursula Heinen-Esser antwortete auf die Anfrage am 25. November 2021 im Namen der Landesregierung. Sie betont, dass Pferdehalter grundsätzlich nicht dazu verpflichtet seien genaue Aufzeichnungen zu den freien Bewegungszeiten der Pferde zu führen, somit auch nicht das Landgestüt. Daraus resultierend lägen keine Dokumente zu genauen Auslaufzeiten und Abläufen vor. Weiter heißt es in der Antwort: „Auf den Deckstationen werden die Mindestanforderungen für die Bewegung von Pferden an sechs Tagen in der Woche erfüllt. Z.T. kann auch darüber hinaus Bewegungszeit angeboten werden.“ Im Jahr 2021 konnte laut ihren Aussagen „etwas mehr als der Hälfte“ der belegten Deckstationen auch an Sonntagen freie Bewegungszeit gewährleisten.

Offenbar sieht das Ministerium am bisherigen Prozedere aber Verbesserungsbedarf: Gemeinsam mit dem Landesinstitut für Arbeitsgestaltung will das Ministerium Gespräche führen, um eine genaue Regelung der Arbeitszeiten einzuführen, um die Haltung der Pferde an Wochenenden zu verbessern.

Kontrolle der Deckstationen in den letzten fünf Jahren

Die Hengste des Landgestüts Warendorf werden teilweise für die Dauer einer normalen Decksaison, also von ungefähr März bis Ende Juli bei privaten Pferdehaltern oder in gepachteten Teilen anderer Stallanlagen untergebracht. Diese wurden laut der Ministerin Heinen-Esser durch die zuständigen Veterinärbehörden nach dem Paragraph 16 des Tierschutzgesetzes geprüft.

Daraus geht hervor, dass es bei den üblichen amtlichen Kontrollen in den Hengststationen keinen Anlass gab, eine davon noch weiter tierschutzrechtlich zu überprüfen. Bei der Überprüfung von Pferdepensions- oder Reitbetrieben nach Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes sind in Bezug auf die Hengste des Landgestütes ebenfalls keine Verstöße festgestellt wurden. „Soweit den Veterinärämtern konkrete Erkenntnisse, speziell über die Hengsthaltungen des Landgestütes, vorliegen, wird davon ausgegangen, dass den in privaten Pferdehaltungen untergebrachten Hengsten während der Decksaison ein mindestens zweistündiger, täglicher Freilauf der Pferde auf der Weide oder im Paddock entsprechend den Leitlinienvorgaben gewährt wird“, schließt Ursula Heinen-Esser ihre Antwort auf die Kleine Anfrage von Norwich Rüße ab.

Quelle: Antwort auf Kleine Anfrage

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