Landgestüt Warendorf stellt Fotografier-Eckdaten klar

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Fotografierverbot Landgestüt Warendorf

Fotografierverbot Landgestüt Warendorf (© Facebook)

Weil Videaufnahmen eine zentrale Rolle in den Vorwürfen gegen Landstallmeisterin Kristina Ankerhold gespielt haben, hatte es im Landgestüt Warendorf ein Film- und Fotografierverbot gegeben. Diesbezüglich hat sich das Staatsgestüt nun erklärt.

Weil im Landgestüt Warendorf nach Einschätzung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) „nicht pferdegerecht geritten“ wurde, steht Landstallmeisterin Kristina Ankerhold seit vergangener Woche in der Kritik. Teilnehmer eines Lehrgangs an der im Landgestüt angesiedelten Deutschen Reitschule hatten Videoaufnahmen angefertigt. Die erste Reaktion der Leitung des Landgestüts war, dass ein Film- und Fotografierverbot auf der vom Steuerzahler getragenen Einrichtung verhängt wurde. Entsprechende Schilder hatten darauf hingewiesen.

Heute hat das Landgestüt nun auf seiner Webseite erklärt, wie zukünftig Filmen und Fotografieren auf dem Gestütsgelände in Warendorf doch möglich sein soll. Hier die Stellungnahme im Wortlaut:

Das NRW Landgestüt sieht sich der Öffentlichkeit und einer transparenten Arbeitsweise verpflichtet. Traditionell ist das Gestütsgelände öffentlich frei zugängig. Für die Stallungen gelten großzügige Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr. Bei guter Witterung findet das Training der Hengste öffentlich zugängig auf dem Außendressurplatz oder auf dem Paradeplatz statt. Dort werden Landbeschäler geritten, gesprungen oder vor der Kutsche gearbeitet. Züchter*innen haben jederzeit die Möglichkeit zu Trainingsbesuchen der Landbeschäler.

Private Foto- und Filmaufnahmen sind grundsätzlich unter Beachtung der Privatsphäre bzw. der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden oder Privatpersonen jederzeit möglich. Ausnahmen bestehen während der Stallruhe, zu bestimmten Zeiten in der Besamungsstation und bei Lehrgangsprüfungen in der Deutschen Reitschule.

Ein an der Reithalle der Deutschen Reitschule aufgehängtes Film- und Foto-Verbotsschild sorgte diesbezüglich für Missverständnisse und wird kurzfristig angepasst.

Durch die Corona-Pandemie bedingt, sind die Gestütstore derzeit für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Das Gelände kann nur nach Anmeldung und unter Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen betreten werden.zapatillas air jordan 1 outlet | what is the next air jordan 1 release

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Jan TönjesChefredakteur

Chefredakteur ab 2012, seit 2003 beim St.GEORG. Pferdejournalist seit 1988. Nach Germanistik/Anglistik-Studium acht Jahre tätig bei öffentlich rechtlichem Rundfunk, ARD, SFB, RBB in Berlin. Familienvater, Radiofan, TV-erfahren, Moderator, Pferdezüchter, Podcasthost, Preise: Silbernes Pferd, Alltech Media Award. Präsident Internationale Vereinigung der Pferdesportjournalisten (IAEJ).

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