Die Delegiertenversammlung des Oldenburger Pferdezuchtverbandes hat gewählt. Peer Eitenmüller wird Zuchtleiter.
Nachdem Bernhard Thoben beschlossen hatte, sich künftig dem Vermarktungsteam von Paul Schockemöhle anzuschließen, war Peer Eitenmüller als designierter Nachfolger für die Zuchtleitung vorgestellt worden. Er musste allerdings noch gewählt werden. Das ist nun geschehen.
Am 5. Februar fand in Vechta die Delegiertenversammlung der Züchter des Oldenburger Pferdes e.V. (OL) und des Springpferdezuchtverbandes Oldenburg-International (OS) statt. Die Anwesenden haben entschieden, dass Peer Eitenmüller zum 1. März 2024 neuer Zuchtleiter für OL und OS wird. Am 7. Februar hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen die Berufung bestätigt.
Peer Eitenmüller hat einen Master in Agrarwissenschaften von der Universität Göttingen. Seine Fachgebiete waren Nutztier- und Pferdewissenschaften. Aufgewachsen in einer Pferdefamilie, hat er in seiner aktiven Zeit im Sattel Dressurerfolge bis Klasse L und Parcoursschleifen bis Klasse S gewonnen.
Beim Oldenburger Verband ist Peer Eitenmüller bereits seit 2015 beschäftigt. Er war als Bewertungskommissar auf Fohlenschauen und Stutenleistungsprüfungen im Einsatz und zuletzt hauptverantwortlich für die Hengstverwaltung sowie die Züchterbetreuung im europäischen Ausland. Peer Eitenmüller ist erreichbar unter Tel. 04441-935566 oder [email protected].
Prozess gegen Kanowski geht weiter
So weit die positiven Mitteilungen aus der Oldenburger Verbandszentrale. Am 5. Februar wurde allerdings auch eine Presseerklärung veröffentlicht, in der es um die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Geschäftsführer Heiner Kanowski geht. Kanowski war vom Oldenburger Verband erst freigestellt und dann gekündigt worden. Zudem hat der Verband Schadensersatzklage gegen ihn angestrengt. Im Zusammenhang mit der Meldung der Freistellung war damals die Rede davon, dass es „unüberwindbare Differenzen und ein gestörtes Vertrauensverhältnis“ gebe.
Nun heißt es vom Verband, dass das Arbeitsgericht Oldenburg in erster Instanz die Feststellungsklage von Heiner Kanowski für begründet erachtet. Die Schadensersatzansprüche des Oldenburger Verbandes seien hingegen unbegründet.
Nach Überprüfung der Urteilsbegründung hat der Vorstand beschlossen, das Verfahren weiterzuführen und die erstinstanzliche Entscheidung vom Landesarbeitsgericht überprüfen zu lassen. Die Verhandlung werde aber voraussichtlich erst nach den Sommerferien in Niedersachsen angesetzt.
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