Schenkelbranddiskussion: Auch SPD-Antrag scheitert

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Einen weiteren  Etappensieg im Kampf um den Erhalt des Brandzeichens errangen die beteiligten Zuchtverbände im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag. 

Nachdem bereits die Grünen am 25. März im Plenum abgeblitzt sind mit ihrem Antrag den Brand aus tierschützerischen Gründen zu verbieten, ist nun auch die SPD mit ihrem Heißbrand-Verbotsantrag vor dem Ausschuss  gescheitert, berichtet die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN).

Der Bundesrat hatte mehrheitlich die Bundesregierung verpflichtet, das Tierschutzgesetz zu ändern und unter anderem das Brennen zu verbieten. Jetzt kündigte die Bundesregierung einen eigenen Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz für die nächsten Monate an. „Wir müssen weiter am Erhalt unseres Brandzeichens arbeiten“, sagt Dr. Thomas Nissen, Zuchtleiter des Holsteiner Verbandes. „Wir müssen jetzt der Bundesregierung Hilfestellung in ihrer Argumentation geben.“ Sehr positiv waren nach Nissens Einschätzung die Ergebnisse einer Studie, die der bekannte Veterinär  Dr. Karl Blobel zusammen mit der Universität Kiel an Pferden des Gestüts Lewitz von Pauls Schockemöhle durchgeführt hatte. Dabei konnte beoachtet werden, dass die Pferde kaum oder gar nicht auf den Heißbrand regierten. Ein ähnliches Bild ergab sich bei einem Demonstrationstermin für Politiker in Berlin. 

Erleichtert zeigte sich Dieter Stier, tierschutzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, nach der Ablehnung des SPD-Antrags im Ausschuss: „Viele Pferdezüchter, -halter und Reiter kümmern sich aufopfernd um ihre Tiere und lassen sich nicht als Tierquäler skandalisieren, wie das offensichtlich von einigen Akteuren immer wieder versucht wird“, sagte Stier. Er erklärte, dass der Schenkelbrand eine sichere Kennzeichnungsmethode von Einhufern sei, welche nicht gegen einen hohen Tierschutzstandard in Deutschland verstoße und im Einklang mit europäischem Recht stehe. „Auch unter Tierschutzgesichtspunkten ist der Schenkelbrand eine Möglichkeit der Kennzeichnung“, unterstützt der Deutsche Bauernverband die Haltung der Koalition.

„Die deutschen Pferdezüchter wollen keine Sonderbehandlung, sondern nur, dass die EU-Verordnung auch in Deutschland gilt“, so FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau. „Der Schenkelbrand erfüllt nach EU-Recht allein den Zweck der erforderlichen Kennzeichnung.“

Wichtig sei es, jetzt auch die zuständige Ministerin Ilse Aigner zu überzeugen, so Dr. Nissen. Sie hatte bisher eine detaillierte Beschäftigung mit dem Thema Brennen vermieden und den hannoverschen Zuchtleiter Dr. Werner Schade, bei einem Gesprächsversuch kurz abgefertigt.

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