Nachdem die ehemalige Leiterin des Landgestüts Warendorf aufgrund des Verdachts der Vorteilnahme fristlos entlassen worden war, hatte sie geklagt. Nun hat die den Prozess vor dem Arbeitsgericht Münster verloren. Aber ihr Rechtsanwalt kündigte an, man werde in Berufung gehen.
Paul Holtgräve ist der Jurist, der die ehemalige Landgestütsleiterin in Warendorf vertritt. Er und seine Mandantin hatten auf Weiterbeschäftigung geklagt. Ihre Argumentation: Bei der fristlosen Kündigung der ehemaligen Warendorfer Chefin waren Formfehler begangen worden. Doch die zweite Kammer des Münsteraner Arbeitsgerichts wies die Klage ab.
In der Urteilsbegründung heißt es, die Vorwürfe seien gravierend gewesen und die fristlose Kündigung damit gerechtfertigt. Das Gericht entschied, dass die Klägerin die Prozesskosten in Höhe von 45,175 Euro zu tragen habe, was der Hälfte ihres Jahreseinkommens entspricht.
Am 3. März 2017 war der ehemaligen Leiterin des Landgestüts Warendorf gekündigt worden, nachdem gegen sie sowie gegen ihren ehemaligen Stellvertreter und den Hauptberittmeister schwerwiegende Vorwürfe der Vorteilnahme aufgekommen waren. Die zuständige Richterin hatte den Parteien einen Vergleich nahegelegt, oder eine Abfindung. Aber laut den Westfälischen Nachrichten wurde beides von Rechtsanwalt Holtgräve und der Klägerin abgewiesen. Holtgräve betonte, für sie gebe es nur „Hop oder Top“. Auch kündigte er an, das Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm überprüfen lassen zu wollen. Formal sei die Kündigung nicht rechtens gewesen.
Sein Hauptargument war dabei, dass es keine Stellungnahme des Hauptpersonalrates in der Angelegenheit gegeben hätte. Das sah die Richterin anders. Mit obigem Ergebnis. Doch ausgestanden ist die Sache noch nicht, wenn die Sache nun in die Berufung geht.mens jordan release dates | michael kors outlet mall winnipeg
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