Westfalens Vorstoß in Sachen Dopingprävention bei Körungen – die Details

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Featurebild Dopingprobe

Symbolbild (© Julia Rau)

Am 10. April hat die Delegiertenversammlung einer Satzungsänderung zugestimmt, nach der sowohl Hengsthalter als auch Ausbilder im Falle eines Dopingvergehens bei Körungen eine Geldstrafe auferlegt bekommen. Auch in anderer Hinsicht hat man Maßnahmen getroffen, um künftig Medikationsfälle zu verhindern.

In der Neufassung der Satzung wurde festgelegt, dass im Falle eines Verstoßes gegen die Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird, für dessen Durchführung das ebenfalls neu gegründete Schiedsgericht zuständig ist. Gemäß ADMR verbotene Substanzen sind neben Stimulantien, Sedativa und Narkotika unter anderem auch anabole Substanzen sowie Hormon Antagonisten, Wachstumshormone etc.

Zur Rechenschaft gezogen werden sowohl der Hengsthalter (das können sowohl Besitzer/Mitbesitzer sein als auch Personen, die zwar eigentliche keine Besitzanteile haben, aber als Aussteller im Katalog gelistet werden) als auch der Ausbilder, also die Person, die den Hengst vorbereitet hat.

Die Geldbuße in Höhe von 5000 Euro beim ersten, 10.000 Euro beim zweiten und 15.000 Euro beim dritten Verstoß wird sowohl über den Hengsthalter als auch den -ausbilder verhängt. Im Einzelfall kann davon abgewichen werden, wenn die Verantwortlichen ihre Unschuld nachweisen können.

Auch bekommen die Verantwortlichen Gelegenheit, sich zu erklären, um möglicherweise die Höhe der Geldbuße zu verringern.

Alle gekörten Hengste werden getestet

Nicht in die Satzung aufgenommen wurden einige Punkte, die im Einflussbereich des Vorstands angesiedelt sind. Aber auch sie werden in Zukunft umgesetzt werden:

So werden von nun an alle gekörten Hengste getestet. Für die Auswertung der Dopingproben ist die Sporthochschule Köln zuständig.

Wird ein Hengst positiv getestet, nimmt das Schiedsgericht seine Arbeit auf und der Fall wird außerdem an das Landwirtschaftsministerium übergeben.

Unter Umständen wird auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, da es dabei auch um Wettbewerbsverzerrung geht.

Positiv getestete Hengste können von nun an erst nach ihrer Hengstleistungsprüfung erneut zur Körung vorgestellt werden. Das war bislang anders. Der im vergangenen Jahr anlässlich der Hauptkörung positiv getestete Vaderland war jüngst erneut gezeigt und gekört worden, nachdem er dieses Mal negativ getestet wurde. Seine Prüfung steht aber noch aus.

Stichproben bei Stuten

Ebenfalls nicht Teil der Satzung, aber Beschluss des Vorstandes ist es, in Zukunft bei Stuten-Zuchtveranstaltungen minimale Stichproben zu nehmen sowie bei Verdachtsfällen tätig zu werden.Air Jordan 4 Retro Off – CV9388 – White Sail – 100 – Jordan Brand quietly slipped in a new rendition of the low-top | cheapest air jordan 1 mid

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Dominique WehrmannRedakteurin

Studierte Politologin, seit 2006 bei St.GEORG. Als Jugendliche Dressurtraining bei Hans-Georg Gerlach, Michael Settertobulte und Reitmeister Hubertus Schmidt und das auf einem selbstgezüchteten Pferd. Verantwortet die Bereiche Spitzensport und Pferdezucht. Im Presseteam des CHIO Aachen und der Pferdemesse Equitana, hat für den NDR im Fernsehen kommentiert.

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