Sechs Hannoveraner Züchter aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben sich zusammengetan, um den Hannoveraner Verband zu verklagen. Der Grund: die Entlassung von Dr. Werner Schade.
Vertreten werden die klagenden Züchter durch den Pferderechtler Dr. Burkhard Oexmann. Der Rechtsanwalt ist der Ansicht, dass die der fristlosen Kündigung Dr. Werner Schades als Geschäftsführer und Zuchtleiter des Hannoveraner Verbandes vorausgehende Beschlussfassung des Vorstands nicht rechtswirksam ist.
Formale Fehler in der Einladung?
In der Klageschrift – die Dokumente liegen St.GEORG vor – führt Rechtsanwalt Oexmann dafür mehrere Gründe an. Zum einen gebe es seiner Ansicht nach eine „Verletzung der Ladungspflicht“. Die Satzung des Hannoveraner Verbandes besage, der Vorstand sei vom Vorsitzenden spätestens 14 Tage vor der Sitzung „unter Vorlage der Tagesordnung schriftlich einzuladen“.
Oexmann führt nun an, die Ladung datiere auf den 26. April. Die Sitzung fand am 13. Mai statt. Aus Sicht von Oexmann sei jedoch sowohl eine fiktive Postlaufzeit von drei Tagen zu berücksichtigen, da einzelne Vorstandsmitglieder im Ausland wohnten, als auch, dass der 1. Mai ein Feiertag sei. Demnach datiere laut Oexmann der Beginn der Ladungsfrist erst auf den 2. Mai. Bis zum Termin am 13. waren es also seiner Argumentation folgend nur noch elf Tage.
Ferner habe die Ladung weder Versammlungsort noch -raum enthalten und außerdem sei die Tagesordnung nicht ausreichend angekündigt gewesen. Tatsächlich war in der Ladung lediglich die die Beendigung der Beschäftigung von Dr. Schade als Geschäftsführer als Tagesordnungspunkt genannt. Oexmann sagt, um ihn auch als Zuchtleiter absetzen zu können, hätte auch dies explizit auf der Tagesordnung aufgeführt sein müssen. Da dies nicht erfolgt ist, sei die Beschlussfassung des Vorstands unwirksam. Dr. Werner Schade hatte wie seine Vorgänger auch die beiden Ämter in Personalunion geführt.
Hinzu kommt in den Augen von Dr. Burkhard Oexmann, dass der Vorsitzende, Hans-Henning von der Decken, wegen Befangenheit eigentlich nicht stimmberechtigt gewesen wäre, sein Votum gegen Schade aber mitgezählt wurde.
Haushaltsuntreue?
Dr. Oexmann macht Hans-Henning von der Decken noch weitere Vorwürfe. Dabei geht es um den Rückkauf eines Auktionspferds durch das ehemalige Vorstandsmitglied Theodor Leuchten. Der habe bei einer Elite-Auktion im Jahr 2018 ein von ihm ausgestelltes Pferd zurückgesteigert, das nicht den erhofften Preis erzielt hatte. Ihm war ein gewisser Betrag genannt worden, zu dem er das Pferd ohne weitere Kosten hätte zurücksteigern dürfen. Dieser wurde aber beim Rückkauf überschritten, so dass Zahlungen an den Verband hätten geleistet werden müssen. Anschließend habe er sich geweigert, die Rückkaufrechnung zu begleichen.
Es habe mehrere Gespräche zwischen Leuchten, von der Decken und Schade gegeben, in denen es darum ging, dass Theo Leuchten forderte, die Rückkaufrechnung zu stornieren. Sowohl Dr. Werner Schade als auch der Auktionsleiter des Hannoveraner Verbands, Jörg-Wilhelm Wegener, hätten sich geweigert, eine solche Stornierung zu unterschreiben. Hans-Henning von der Decken habe dies aber schließlich getan.
Rechtsanwalt Dr. Oexmann führt nun in einer ergänzenden Klagebegründung an das Landgericht Verden aus: „Indem der Vorstandsvorsitzende die verbandskonforme Kommissionsabrechnung zu Lasten Herrn Theo Leuchten ,stornierte‘, stand und steht er (…) im Verdacht der sogenannten Haushaltsuntreue nach § 266 StGB. (…) Jedenfalls liegt ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen die Compliance-Pflichten eines Vorstandsvorsitzenden vor.“
Das Landgericht muss entscheiden
Aktuell beschäftigt sich das Landgericht Verden mit der Angelegenheit. Demnächst läuft die Frist zur Erwiderung der Klage ab. Das Gericht wird den Klägern dann voraussichtlich nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme geben und einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen. In seiner Entscheidung, die nicht vor dem vierten Quartal dieses Jahres zu erwarten ist, wird sich das Gericht dann mit der Zulässigkeit und Begründetheit der Klage auseinandersetzen müssen. Entscheidet das Gericht so, wie Dr. Oexmann und seine Mandanten es erwarten, würde das bedeuten, dass der Vorstand mit der Kündigung von Dr. Werner Schade als Geschäftsführer und Zuchtleiter seine rechtlichen Befugnisse überschritten hätte.
Und es hieße, dass der nun als Zuchtleiter agierende Uli Hahne nicht hätte eingesetzt werden dürfen. Was wiederum laut Oexmann bedeuten könnte, dass all seine Entscheidungen– etwa die Vergabe von Prämien an Stuten, oder im Herbst die Körung von Hengsten auf dem Verdener Hengstmarkt – nicht rechtswirksam wären.
Dr. Oexmann, der selbst Mitglied des Hannoveraner Verbands ist, schätzt die Erfolgsaussichten des Verfahrens auf 75 Prozent zu ihren Gunsten ein.
Das sagt die Gegenseite
Der Hannoveraner Vorstandsvorsitzende Hans-Henning von der Decken sähe es lieber, wenn er sich mit den Züchtern auf nicht juristischem Weg einigen könnte. Er werde versuchen, mit den Klägern zu sprechen. Im einzelnen wollte er zu den Vorwürfen allerdings keine Stellung beziehen: „Wir werden uns dazu noch nicht äußern. Das wird in angemessener Zeit geschehen, und wenn, machen wir das auch öffentlich auf unserer Website.“
Theo Leuchten, der im April von seinem Vorstandsposten im Hannoveraner Verband zurückgetreten war, führte auf Nachfrage aus, warum er die Rückkaufrechnung damals nicht bezahlen wollte. Leuchten, der ja auch Vorsitzender der Abteilung Zucht bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ist, erklärte: „Das Pferd, das ich in Verden auf der Auktion hatte, ein Sechsjähriger, der bislang nur Dressurpferdeprüfungen gegangen war, hatte durch Managementfehler des Ausbildungsteams ein massiv kaputtes Maul. Hinzu kommt, dass das Pferd am Freitag vor der Auktion ohne mein Einverständnis in der Hengstquadrille des Landgestüts Celle eingesetzt wurde, weil ein Pferd ausgefallen war. Mein Pferd ist nie zuvor auf Kandare gegangen und bekam nun in das ohne kaputte Maul eine Kandare eingeschnallt. Ich habe das alles dokumentiert.“
Angesichts dessen habe dann der Vorstand gemeinschaftlich beschlossen, die Rückkaufrechnung gegen ihn zu stornieren. Sein einziger Fehler sei es gewesen, das Pferd nicht von der Auktion zurückzuziehen. Er sieht bei dem Verdener Auktionsteam „tierschutzrelevantes Verhalten“.air jordan 1 low outlet | cheap air jordan 1 reps
Hier geht es doch weder um den Hannoveraner Verband, noch um die Züchter und schon gar nicht um die Pferde. Hier geht es einzig und alleine um die erlittenen narzisstischen Kränkungen durch die Kündigung. Ich empfehle mal einen guten Psychotherapeuten, es nervt nämlich langsam!