Im Dezember hat der Beirat Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) eine außerordentlichen Sitzung einberufen. Dabei wurde auch über einige Veränderungen in der Zuchtverbandsordnung (ZVO) abgestimmt.
Das Treffen außer der Reihe war nötig, um in die erst kürzlich veröffentlichte Zuchtverbandsordnung (ZVO) weitere Anpassungen an die EU-Tierzuchtverordnung aufzunehmen. Zudem beschloss man weitere Änderungen: So ist nun unter anderem das Friesenpferde-Zuchtprogramm Teil der ZVO. Darüber hinaus beschäftigte sich der Beirat Zucht erneut mit den Vorgaben für die verpflichtenden Gentests. Das in diesem Jahr viel diskutierte WFFS (Warmblood Fragile Foal Syndrom) war in diesem Zusammenhang ebenfalls noch einmal Thema. Und zu guter Letzt wird es auch Änderungen im Hinblick auf die Anerkennung von Hengstleistungsprüfungen im Ausland geben.
Aus für die HLP in Tschechien
Einige deutsche Hengste hatten in diesem Jahr ihre Hengstleistungsprüfung im Nachbarland Tschechien absolviert. Bisher waren die dortigen Prüfungen auch für die deutsche Reitpferdezucht anerkannt. Das warf Fragen auf: Sind die Prüfungen in Tschechien mit den hiesigen überhaupt ausreichend vergleichbar? Sie sind es offenbar nicht! Zu diesem Entschluss kam zumindest der Beirat Zucht. „Es hat sich herausgestellt, dass dort beispielsweise die eigenen Reiter und Vorführer direkt in die Prüfung eingebunden sind. Solche Modalitäten entsprechen nicht unserem deutschen Standard einer Stationsprüfung“, begründete Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des Bereichs Zucht, die Entscheidung.
WFFS-Test sollte verpflichtend sein
Schon vor der außerordentlichen Sitzung hatten sich die Vorsitzenden, Zuchtleiter und Geschäftsführer der Reitpferdeverbände noch einmal dafür ausgesprochen, den Test auf WFFS für Reitpferdehengste zur Pflicht zu machen. Die Ergebnisse sollen auf den Internetseiten der Zuchtverbände veröffentlicht werden. Laut einer aktuellen Studie, die von Prof. Jens Tetens vorgestellt wurde, sind rund 10,5 Prozent der Pferde Träger des WFFS-Gens. Für die Studie wurden die Daten von 200 Stuten, Hengsten und Wallachen ausgewertet. Zehn Zuchtverbände beteiligten sich daran. Prof. Tetens hob allerdings hervor, dass der Ausbruch der Krankheit nur erfolgt, wenn beide Elterntiere WFFS-Träger sind. Daher stimmte man bei der Sitzung überein, dass die Zucht auch mit Hengsten, die das WFFS-Gen in sich tragen, weiterhin möglich ist. Voraussetzung ist es allerdings die Anpaarung mit Stuten, die nachweislich frei von dem Gen sind. Umso wichtiger sei es, auch Zuchstuten testen zu lassen.
Innerhalb der Studie wurden die Pferde auch auf PSSM Typ 1 (Polysaccharid Speicher Myopathie – Typ 1) und Cerebelläre Abiotrophie (CA) getestet. Hierbei konnte kein Träger festgestellt werden. Zukünftig ist der Test auf CA für Deutsche Reitponys und Kleine Deutsche Reitpferde daher nicht mehr erforderlich, wenn beide Elterntiere nachweislich frei von dem CA-Gen sind. Alle Informationen zu den vorgegebenen Gentest in den einzelnen Zuchtprogrammen können Sie bei der FN einsehen.
Außerdem beantragte die Arbeitsgemeinschaft der Süddeutschen Pferdezuchtverbände, dass zukünftig München-Riem anstelle des Landgestüts Marbach als Ausrichter der Hengstleistugsprüfung anerkannt werden solle. Auch dieser Vorschlag fand bei den Reitpferdezuchtverbänden durchweg Zustimmung.
Quelle: fn-pressmens jordan shoes release dates | men’s new jordans release dates
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