Im Rahmen Ihrer Masterarbeit untersucht Elena Karthäuser die Auswirkungen der neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) auf die Pferdehaltung.
Im Rahmen Ihrer Masterarbeit untersucht Elena Karthäuser die Auswirkungen der neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) auf die Pferdehaltung.
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sorgte in den vergangenen Monaten immer wieder für Diskussionsstoff. Unter anderem die FN und der Verein Deutscher Tierhalter (VDTH) starteten in diesem Zusammenhang Petitionen. Diese sind mittlerweile beendet: 132.000 Unterschriften wurden gesammelt.
Seit gut einem Jahr ist die Gebührenordnung für Tierärzte 2022 (GOT) in Kraft. Aufgrund der extremen Kostenerhöhungen, die für viele Tierhalter nicht tragbar sind, gibt es nun zwei Petitionen, die auf das Problem aufmerksam machen.
Die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wirft nicht nur in puncto Preissteigerungen Fragen auf, sondern auch was die Auslegungen der einzelnen Regelungen angeht. Einer der Hauptstreitpunkte ist die Hausbesuchsgebühr. Um diese und weitere Punkte ging es nun in einem Gespräch zwischen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und der Bundestagsabgeordneten Anne Monika Spallek von Bündnis90/Die Grüne.
Meines Wissens stehen die meisten Pferde im Stall, auf der Weide oder im Paddock, selten im Flur. Die Bundestierärztekammer ist anderer Ansicht und erklärte Pferde kurzerhand zu „Haustieren“, eine gute Gelegenheit für einen erklecklichen Gebührenaufschlag.
Trotz eines Verständnisses für die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gibt es von Seiten der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in einigen Punkten klare Kritik. Soenke Lauterbach kritisiert unter anderem von den Verfassern selbst als „Fehler“ bezeichneten Einordnung des Pferdes in die Kategorie „nicht landwirtschaftlich genutztes Tier“.
Der Bundesrat hat bereits am 8. Juli dieses Jahres die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erarbeitete Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beschlossen. Am 22. November wird diese nun in Kraft treten und bringt für Pferdebesitzer einige Preissteigerungen mit sich.
Neueste Kommentare
Ich habe daneben gestanden und bin im Besitz eines 1,84 Meter großen Pferdes. Der ist so groß.
Vayron ist zwar groß, aber sicher nicht "übre 1,90m"! Der Hengst ist 1,85m groß, vielleicht einmal beim Besitzer nachfragen!
Tolle Einstellung der Besitzer!
Schon jetzt ist die Kontrolle des Reithalfters Bestandteil der Ausrüstungskontrolle. In den Regeln der FEI ist für jede Disziplin das Prozedere (wie viele Finger und wo)