Schlimme Nachrichten, vor allem für die Pferdehalter aus Bad Sooden-Allendorf – der Hessische Gerichtshof in Kassel hatte im Normenkontrollverfahren geprüft, ob die Einführung der Pferdesteuer in dem Örtchen gegen geltendes Recht verstößt. Er kam zu dem Schluss: Nein, dem ist nicht so.
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Ich habe daneben gestanden und bin im Besitz eines 1,84 Meter großen Pferdes. Der ist so groß.
Vayron ist zwar groß, aber sicher nicht "übre 1,90m"! Der Hengst ist 1,85m groß, vielleicht einmal beim Besitzer nachfragen!
Tolle Einstellung der Besitzer!
Schon jetzt ist die Kontrolle des Reithalfters Bestandteil der Ausrüstungskontrolle. In den Regeln der FEI ist für jede Disziplin das Prozedere (wie viele Finger und wo)