Happy New Year? Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat das Urteil bestätigt, wonach die Kaufsumme für den reklamierten Trakehner Siegerhengst 2017, Kaiser Milton, gezahlt werden muss. Nach Angaben des Käufers, dem Klosterhof Medingen, war der Millennium-Sohn lahm in seinem neuen Stall angekommen und hatte einen Herzfehler. Beides hat das Gericht zwar nicht in Frage gestellt, macht aber klar: Fesselträgerschäden sind für eine Körung irrelevant.