Wenn bei einem Kauf eines Pferdes nicht beide Parteien (Käufer und Verkäufer) reine Privatpersonen sind, handelt es sich um gewerblichem Pferdehandel. Der unterliegt besonderen Bedingungen, die vertraglich gefasst werden sollten.
Wenn bei einem Kauf eines Pferdes nicht beide Parteien (Käufer und Verkäufer) reine Privatpersonen sind, handelt es sich um gewerblichem Pferdehandel. Der unterliegt besonderen Bedingungen, die vertraglich gefasst werden sollten.
Neueste Kommentare
Guten Morgen, haben wir korrigiert. Vielen Dank für den Hinweis!
Wenn ich mich richtig erinnere, dann hat in Paris die deutsche Mannschaft die Goldmedaille gewonnen!
Wir kümmern uns und checken das! Beste Grüße, Red. St.GEORG
Hallo, Ich habe den Newsletter abonniert, aber länger schon nichts mehr bekommen. Bin ich versehentlich rausgeflogen? Schöne Grüße Astrid Buchsteiner