Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) teilt mit, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden hat, die Gemeinden seien „grundsätzlich berechtigt, auf das Halten und entgeltliche Benutzen von Pferden für den persönlichen Lebensbedarf eine örtliche Aufwandsteuer (Pferdesteuer) zu erheben.“
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Onfire war seit sieben Jahren in Rente.
Mit 22 können Pferde nicht mehr Turniere machen. Deshalb ist das Pferd bestimmt gestorben!
Wenn ich das lese, schaudert es mich. Wer da noch behauptet, dass alles in Ordnung ist, lebt - für mich - in einer anderen Welt.
Guten Tag Herr Tönjes von Ammersbek nach Hamburg, die Hausnummer St.Georg lese ich immer sofort und finde diese Klasse. Danke an Sie und das […]