Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) teilt mit, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden hat, die Gemeinden seien „grundsätzlich berechtigt, auf das Halten und entgeltliche Benutzen von Pferden für den persönlichen Lebensbedarf eine örtliche Aufwandsteuer (Pferdesteuer) zu erheben.“