Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) teilt mit, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden hat, die Gemeinden seien „grundsätzlich berechtigt, auf das Halten und entgeltliche Benutzen von Pferden für den persönlichen Lebensbedarf eine örtliche Aufwandsteuer (Pferdesteuer) zu erheben.“
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Ich habe daneben gestanden und bin im Besitz eines 1,84 Meter großen Pferdes. Der ist so groß.
Vayron ist zwar groß, aber sicher nicht "übre 1,90m"! Der Hengst ist 1,85m groß, vielleicht einmal beim Besitzer nachfragen!
Tolle Einstellung der Besitzer!
Schon jetzt ist die Kontrolle des Reithalfters Bestandteil der Ausrüstungskontrolle. In den Regeln der FEI ist für jede Disziplin das Prozedere (wie viele Finger und wo)