Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) teilt mit, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden hat, die Gemeinden seien „grundsätzlich berechtigt, auf das Halten und entgeltliche Benutzen von Pferden für den persönlichen Lebensbedarf eine örtliche Aufwandsteuer (Pferdesteuer) zu erheben.“
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Danke Nico,! Ich bin eher geschockt, das Manfred von Allwörden hier wieder top Bühne bekommt. die Pferde könne nichts dafür aber für mich gehören diese in andere […]
Business as usual. Manfred von Allwörden also wieder voll im Geschäft? Es würde mich allerdings freuen zu hören, dass er seine 30.000 € Geldstrafe bezahlt […]
Damon Hill war einfach wundervoll. Ich fand ihn bei etlichen Turnieren besser als Valegro, insbesondere in den Passagen. In Neumünster, bei seinem 90er Ritt, war […]
Wie krank und wie feige... Täter mit einem derart degenerierten Hirn sind eine Gefahr, nicht nur für die Tiere! Mitwisser zeigt Mut und meldet die