Eine Reform für das Verbrauchsgüterkaufrecht sieht vor, dass die Beweislast künftig noch länger beim Verkäufer liegen soll, wenn der Käufer eines Guts bei ebendiesem nach dem Kauf einen Mangel feststellt. Allerdings habe der europäische Rechtsgeber lebende Tiere davon nicht ausdrücklich ausgenommen. Ein Fehler, wie der Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt und Vertreter des Hannoveraner Verbandes finden.
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Onfire war seit sieben Jahren in Rente.
Mit 22 können Pferde nicht mehr Turniere machen. Deshalb ist das Pferd bestimmt gestorben!
Wenn ich das lese, schaudert es mich. Wer da noch behauptet, dass alles in Ordnung ist, lebt - für mich - in einer anderen Welt.
Guten Tag Herr Tönjes von Ammersbek nach Hamburg, die Hausnummer St.Georg lese ich immer sofort und finde diese Klasse. Danke an Sie und das […]