Im Dezember 2010 sorgte ein juristischer Streit zwischen einem Pferdezüchter aus Bayern und einem Tierarzt aus Ostwestfalen für Aufsehen. Es ging dabei um TG-Samen des Starvererebers Carthago Z, von dem der Tierarzt angeblich noch Reste haben sollte, die bei einer Besamung zweier Stuten des Züchters übrig geblieben waren. Doch der Samen war nicht aufzufinden. Bis Anfang der Woche hatte dieser juristische Streit das Gericht noch beschäftigt. Nun teilt das Oberlandesgericht Hamm mit, dass er beendet ist.
1997 hatte der Züchter Siegfried Augustin den TG-Samen vom Gestüt Zangersheide erworben. 20 Röhrchen sollten bei der Besamung durch Tierarzt Torsten Köhler übrig geblieben sein, die dieser laut dem Züchter in Verwahrung nehmen sollte. 2010 forderte der Züchter den Tierarzt auf, ihm die Röhrchen auszuhändigen. Doch der Tierarzt gab an, bei der Bedeckung 1997 alle Röhrchen verbraucht zu haben.
Schon das Landgericht hatte die Klage im Mai 2011 abgewiesen, da der Fall verjährt sei. Diesem Urteil schloss sich nun auch das Oberlandesgericht in Hamm an.
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