Ein bisschen Schnupfen, mal ein Huster, leichtes Fieber – was wie eine harmlose Erkältung beginnt, kann dramatische Folgen haben. Druse beim Pferd kann zur Lebensgefahr werden. Was macht der Erreger im Pferdekörper? Wie kann man ihn bekämpfen und wie eine Erkrankung vermeiden?
Schlapp, Nasenausfluss und erhöhte Temperatur – das können Anzeichen von Druse sein. Besonders auffällig sind meistens geschwollene Lymphknoten am Kopf. Ist ein Pferd an Druse erkrankt, trifft es nicht selten die gesamte Stallgasse, denn die Krankheit ist hoch ansteckend. Da Druse, genau wie Herpes, weder melde- noch anzeigenpflichtig ist, ist es umso wichtiger, dass sich die Halter der Pferde verantwortungsbewusst verhalten. Am besten wird das erkrankte oder im schlimmsten Fall die erkrankten Pferde, isoliert. Daraufhin folgen in der Regel einige Woche intensiver Pflege und tierärztlicher Betreuung.
Mehr Infektionen als man denkt
Besitzer erkrankter Pferde machen nicht selten die Erfahrung, regelrecht geächtet zu werden, weiß Prof. Dr. Feige von der TiHo Hannover, betont aber: „Das ist ein Irrtum! Häufig handelt es sich bei Druse um eine Bestandskrankheit, und bei einem Pferd bricht sie dann aus.“ Feige sagt, Druse habe es immer gegeben und werde es auch immer geben – „Wir haben regelmäßig Pferde mit Druse in der Klinik. Das gibt es immer wieder.“ Bis zu 10 Prozent der Pferde tragen Drusebakterien in den oberen Atemwegen, erläutert Feige weiter. Die Bakterien werden bei einer starken Belastung des Immunsystems z.B. durch eine Erkrankung oder durch Stress aktiviert. Besonders gefährdet sind Ein- bis Zweijährige oder ältere Pferde ab 15 Jahren, bei denen das Immunsystem noch nicht oder nicht mehr so auf Zack ist. Aber in der Regel überstehen die Pferde die Krankheit wie eine schwere Erkältung. Tödliche Verläufe sind sehr selten. Eine Impfung würde Prof. Dr. Feige allerdings nur empfehlen, wenn es sich um einen wirklichen Problembestand handelt. „Der Schutz durch die Impfung ist nur ein sehr kurzfristiger. Viel besser ist die Immunität der Pferde nach einer durchgemachten Druse.“
Bakterien
Druse wird durch Bakterien der Spezies Streptococcus equi equi verursacht. Der Erreger kommt normalerweise in der Umwelt nicht vor. Aber er kann bis zu vier Tage in der Pferdebox, auf der Weide, im Paddock und bis zu acht Wochen im Wasser überleben. Drei bis 14 Tage nach Kontakt mit den Erregern zeigen sich die ersten klinischen Symptome – grünlicher oder gelblicher Nasenausfluss, Fieber (bis zu 41,5 °C), Appetitlosigkeit, Schläfrigkeit, Husten und Schwellung der Lymphknoten im Kopfbereich, also am Unterkiefer und den Ganaschen. In Lymphknoten siedeln sich die Drusebakterien an. Diese füllen sich mit Eiter und schwellen stark an. Nach einer Weile platzen die Lymphknoten schließlich auf und der Eiter entleert sich. Normalerweise geschieht das nach außen. Aber die Lymphknoten am Kehlgang können sich auch in den Luftsack entleeren. Die Folge: eitriger Nasenausfluss. Sämtliche ausgeschiedenen Sekrete sind voller Erreger. Daher sollten erkrankte Pferde dringend isoliert werden!
Quarantäne – Sofort!
Die Übertragung erfolgt in der Regel direkt von Pferd zu Pferd – beispielweise beim Beschnuppern – oder indirekt über die betreuenden Personen bzw. Gegenstände wie Wassereimer, Futterkrippen, Pferdegebisse etc. Wie empfindlich die Pferde reagieren, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Immunstatus, Bakterienbelastung in der Umgebung, eventuelle Immunität durch vorherigen Kontakt mit dem Erreger. Letzteres kann ein Problem werden, denn bei zwei bis zehn Prozent der Pferde bleibt der Erreger im Körper. Die Bakterien ziehen sich in die Luftsäcke zurück und von Zeit zu Zeit werden kleine Mengen ausgeschieden. So kann es passieren, dass die Druse sich im Stall über einen längeren Zeitraum hält, ohne dass die Pferde Symptome einer Krankheit zeigen. Erst wenn neue Pferde in den Stall kommen und plötzlich erkranken, merkt man, dass der Erreger latent vorhanden sein muss.
Komplikationen
Komplikationen treten auf, wenn die Lymphknoten so stark anschwellen, dass die Pferde Atemnot und Schluckbeschwerden bekommen, weil Kehlkopf und Luftröhre eingeengt werden. Die Pferde halten Kopf und Hals dann oft gestreckt, um die Atemwege zu entlasten und können kaum fressen und saufen. Wenn Pferde zuvor schon Kontakt zu Druseerregern hatten, sind sie (teilweise) immun und die Krankheit verläuft bei ihnen meist deutlich weniger heftig. Sie haben vielleicht leichtes Fieber und ein wenig Nasenausfluss, aber keine für Druse typischen geschwollenen Lymphknoten. Trotzdem scheiden sie Erreger aus. Weil die Krankheit aber bei diesem milden Verlauf nicht sofort als Druse erkannt wird, kann sie in andere Betriebe eingeschleppt werden oder auch neue Pferde im Stall infizieren. Selten kommt es vor, dass Drusebakterien auch Brust- und Bauchhöhle oder sogar das Gehirn befallen. Dann kann die Krankheit – man spricht von „metastatischer Druse“ – auch tödlich verlaufen. Ebenfalls selten infolge von Druse: die sogenannte Blutfleckenkrankheit, bei der es zu Schwellungen an Kopf und Beinen kommt und schließlich zu Kreislaufstörungen, die unter Umständen auch tödlich verlaufen können.
In den meisten Fällen heilt die Druse ohne weitere Folgeschäden fürs Pferd ab. Es können jedoch auch Komplikationen auftreten: Herzmuskelentzündungen, Phlegmonen (Flüssigkeitseinlagerungen im Gewebe), Kehlkopfpfeifen, Atemgeräusche, Blutarmut oder eitergefüllte Luftsäcke.
Behandlung
Bei der Behandlung stellt sich die Frage: Antibiotikum oder nicht? Die meisten Experten empfehlen, bei mildem Verlauf der Krankheit, kein Antibiotikum zu geben. Und hat sich bereits ein Abszess gebildet, kann das Medikament die Bakterien ohnehin nicht mehr erreichen. Andererseits ist es im frühen Stadium der Krankheit möglich (Fieber, aber noch keine Abszesse in den Lymphknoten), sieben bis zehn Tage Penicillin zu geben. So kann sowohl der Infektion als auch der Verbreitung des Erregers entgegengewirkt werden. Nachteil: die Pferde entwickeln durch die Gabe von Antibiotika nur eine geringe Immunität.
Den Erreger finden
Um die Erreger auszumerzen, müssen zunächst die Träger des Erregers identifiziert werden. Dazu nimmt der Tierarzt einen Abstrich, der im Labor untersucht wird. Tückisch: Erkrankte Pferde scheiden bis zu drei Wochen nach Abklingen der klinischen Symptome noch Erreger aus. So lange der Krankheitsstatus unklar ist, müssen sie deshalb in Quarantäne bleiben. Um zu kontrollieren, ob die Pferde noch Erreger in sich tragen, werden gewöhnlich drei Tupferproben vom Nasen- und Nasenrachenraum sowie aus dem Luftsack genommen. Die Druse-Bakterien können mit gängigen Desinfektionsmitteln problemlos abgetötet werden. Allerdings überleben sie auf Oberflächen von Gegenständen und vor allem in feuchter Umgebung. Daher sollte eine verunreinigte Weide mindestens einen Monat lang nicht genutzt werden.
Wunderwaffe Kartoffelbrei
Durch warme Kompressen kann die Reifung der Eiterabszesse in den Lymphknoten beschleunigt werden. So kann man auch dazu beitragen, dass die Lymphknoten sich nach außen öffnen und der Eiter abfließen kann. Außerdem lindern die warmen Umschläge den Schmerz. Bewährt hat sich hier beispielsweise warmer Kartoffelbrei, den man in eine Plastiktüte füllt und mit einer Wolldecke am Pferdehals befestigt. Aber auch eine Heizdecke sowie wärmende Salben (z.B. mit Kampfer) helfen.
Tipp: Füttern bei Druse
Drusepatienten fällt das Schlucken oft schwer. Darum sollte man ihnen Pferdefutter anbieten, das leicht „rutscht“ wie beispielsweise Mash oder eingeweichte Rübenschnitzel und Heucobs. Gut ist alles, was breiig ist und nicht eiskalt, denn auch das ist unangenehm.
To Do – Liste bei Druse-Verdacht
- Tierarzt holen, feststellen, ob es wirklich Druse ist
- Erkrankte Pferde sofort isolieren, Desinfektionsmatten und Einmalhandschuhe vor der Box bereitstellen ‘ Am besten drei Stallbereiche schaffen für gesunde Pferde, kranke Pferde und Verdachtsfälleλ
- Bei allen Pferden des Bestandes täglich Fieber messen ‘ Wenn Fieber, Tierarzt rufen, Pferd isolieren
- Die Pferde entweder von verschiedenen Personen versorgen lassen, oder zuerst die gesunden, dann die kranken Pferde betreuen.
- Wechsel der Kleidung und Händedesinfektion nach jedem Kontakt mit erkrankten Pferden!
- Kein Zutritt betriebsfremder Personen, Hunde oder Katzen zu isolierten Stallbereichen
- Nur als „gesund“ getestete Pferde (s. o.) in andere Bestände verbringen
Druse Meldepflicht?
Welche Krankheiten melde- bzw. anzeigepflichtig sind, bestimmt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Aber warum werden Herpes und Druse nicht hinzugenommen? Wir haben mit Dr. Henrike Lagershausen von der Abteilung Veterinärmedizin bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) über das Thema gesprochen.
Woran liegt es, dass weder Herpes noch Druse meldepflichtig sind?
Henrike Lagershausen: Das hatten wir bereits im letzten Jahr mit dem BMEL besprochen. Weder für Druse noch für Herpes steht derzeit beim BMEL eine Meldepflicht zur Debatte. Bei diesen beiden Infektionskrankheiten handelt es sich nicht um Erkrankungen, die auf den Menschen übertragbar sind (Zoonosen). Weiterhin sind die wirtschaftlichen Schäden zwar für den jeweils betroffenen Stall zum Teil verheerend, aber im Vergleich mit anderen Tierseuchen (MKS, Vogelgrippe, usw.) gering. Auch kann z.B. die Druse in den allermeisten Fällen gut symptomatisch behandelt werden und ausheilen. Dies ist auch bei den allermeisten Ausbrüchen von Herpes der Fall. Die Zahl dramatischer Ausbrüche mit vielen toten Pferden, die der neurologischen Form der Erkrankung zum Opfer fallen, kommen immer wieder vor, insgesamt gesehen aber nur vereinzelt. In den meisten Fällen bleibt der Ausbruch auf einen Hof begrenzt. Wir werden dieses Thema aber auch noch einmal auf die Tagesordnung für unser nächstes Gespräch mit dem BMEL setzen.
Generell sind wir nicht gegen die Einführung einer Meldepflicht, glauben jedoch nicht, dass diese zur Verringerung der Ausbrüche führen wird. Es würde lediglich bedeuten, dass die Untersuchungsämter verpflichtet sind, einen Herpes-Nachweis an die zuständige Behörde zu melden. Diese pflegt die Informationen in das Tierseuchenregister ein. So ständen für Fachleute Informationen darüber zur Verfügung, wann und in welcher Gemeinde Herpes beim Pferd bestätigt wurde. Eine Meldepflicht führt nicht zur Anordnung einer verpflichtenden Quarantäne für den betroffenen Betrieb.
Der Vollblutverband hat aber bereits eine Meldepflicht. Wieso geht das bei der FN nicht?
HL: Die fehlende rechtliche Grundlage hindert uns daran. Wir sind nicht befugt, den Untersuchungsämtern vorzuschreiben, was Sie uns melden müssen. Auch dürfen wir die Tierärzte nicht von Ihrer Schweigepflicht entbinden. Wir können mit der LPO nur Einfluss auf die Turnierteilnehmer nehmen. Die LPO spricht eine Empfehlung für die EHV-Impfung aus. Außerdem dürfen keine Pferde an den Start gehen, die an ansteckenden Krankheiten leiden oder unter Gesundheitsbeobachtung stehen. Aber das ist schwer zu kontrollieren. Und selbst wenn die Turnierpferde alle geimpft wären, gäbe es da noch die vielen Freizeitpferde, bei denen wir keine Handhabe haben.
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